Kennen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten? Als Voraussetzung für den Verkauf von Elektrogeräten in den europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet die WEEE-Richtlinie Hersteller zur Rücknahme und zum Recycling von Altgeräten.
Das ist zu beachten:
Als Hersteller gelten im Sinne des Gesetzes nicht nur klassische Produzenten, sondern auch (importierende) Groß- und Einzelhändler sowie Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten. Ähnliche Anforderungen definieren auch die europäischen Gesetzgebungen für die Rücknahmen von Batterien sowie die fachgerechte Entsorgung von Verpackungen.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir auch hier die geschlechtsneutrale Schreibweise, die jedoch in gleicher Weise alle einbezieht.
Viele Unternehmen stehen im Zuge der Verpflichtungen von Gesetzen für WEEE, Batterien (in Deutschland ElektroG und BattG) und Verpackungen (VerpackG) in Europa vor vielen Fragen – zumal sich Sanktionen auf Werte im sechsstelligen Bereich belaufen können.
- Welche Geräte sind in welchen Kategorien und Mengen anzumelden?
- Welche Kosten in Bezug auf Sammlung und Recycling kommen auf mich zu?
- In welchem Land sind Registrierungen bei meinem Geschäftsmodell notwendig?
- Welche Rücknahmepflichten muss ich erfüllen?
- Welche Informationspflichten sind einzuhalten?
Wir bringen Ihnen Klarheit und gesetzeskonforme Lösungen.
Die Producer Responsibility Organisationen (PRO) aus unserem Partner-Netzwerk sind führende Player in ihren jeweiligen lokalen Märkten. Aufgrund unserer engen Kooperation bekommen wir Informationen stets schnell und unbürokratisch aus erster Hand und können Ihnen damit kosteneffizient und umfassend bei allen Ihren Fragen Unterstützung anbieten.
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Wir bieten Ihnen hier (ohne Gewähr für die verlinkten Seiten/Download-Dokumente) die relevanten Gesetze auf europäischer Ebene.
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