Gerne liefern wir – das weee EUROPE-Team – für Sie die besten Antworten und Lösungen.

Wussten Sie, dass Sie nicht nur als Produzent von Batterien „Hersteller“ im Sinn der internationalen Gesetzgebung sind? Immer, wenn Sie ein Produkt verkaufen, das eine Batterie oder einen Akku enthält, sind Sie grundsätzlich von den nationalen gesetzlichen Vorgaben zur Sammlung und umweltgerechtem Recycling dieser Batterien verpflichtet.

Zu Ihren Pflichten gehören unter anderem:

  • Überprüfung des Anwendungsbereichs Ihres Produktportfolios bzw. mögliche Ausnahmetatbestände, die Sie für sich in Anspruch nehmen können
  • Registrierung bei nationalen Registern / Ausweis von Registrierungsnummern
  • Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings
  • Benennung eines Bevollmächtigten („Authorised Representative“)
  • Mengenmeldungen
  • Verschiedene Informationspflichten
  • Verpflichtende Produktkennzeichnungen

Welche Produkte sind von der Gesetzgebung betroffen?

Generell unterscheidet man zwischen den folgenden drei Batteriekategorien:

  • Gerätebatterien
  • Industriebatterien
  • Autobatterien

Je nach chemischer Zusammensetzung, Anwendungsbereich und lokalen Vorschriften ist eine korrekte Zuordnung notwendig, da die jeweilige Eingruppierung unterschiedliche Anforderung an die Sammlung, das Recycling und insbesondere die Finanzierung dieser Aktivitäten nach sich zieht.

Sie haben Fragen dazu? Sprechen Sie uns gerne an.