Sie als Produzent, Online-Händler, Importeur oder Exporteur von Elektrogeräten stehen vor vielschichtigen Fragen und gesetzlichen Vorgaben zur umweltgerechten Produktrücknahme und Recycling in ganz Europa.
Das weee EUROPE-Team liefert Ihnen gerne fundierte Antworten und maßgeschneiderte Lösungen in Zusammenarbeit mit unserem Partner-Netzwerk führender europäischer Sammelsysteme für WEEE/Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen.
Zu Ihren Pflichten gehören unter anderem:
- Überprüfung des Anwendungsbereichs Ihres Produktportfolios bzw. mögliche Ausnahmetatbestände, die Sie für sich in Anspruch nehmen können
- Registrierung bei nationalen Registern / Ausweis von Registrierungsnummern
- Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings
- Benennung eines Bevollmächtigten („Authorised Representative“)
- Stellung einer insolvenzsicheren Garantie
- Mengenmeldungen
- Verschiedene Informationspflichten
- Verpflichtende Produktkennzeichnungen
Welche Produkte sind von der Gesetzgebung betroffen?
Generell handelt es sich um Produkte, die
- für ihren Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen,
- im Spannungsbereich von < 1000V (AC) oder < 1500V (DC) liegen und
- keinem Ausnahme-Tatbestand unterliegen.
Dabei sind sowohl Geräte für den privaten Gebrauch (B2C) als auch Produkte für rein professionelle Anwendungen (B2B) vom Gesetz betroffen – auch wenn die Beispiele im Gesetz größtenteils B2C-Produkte auflisten, was sehr häufig zu Missverständnissen führt.