Die WEEE-Richtlinie soll die ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) in der EU regeln. Nach dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung sind die Hersteller für die Abfallentsorgung ihrer eigenen Produkte verantwortlich.
RICHTLINIE 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
Ziel der WEEE-Richtlinie
Ziel der WEEE-Richtlinie ist es, die Entstehung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern und eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Durch geeignete Maßnahmen der Abfallvermeidung, der Rücknahme und des Recyclings sollen Ressourcen geschont werden, um die Umwelt und die Gesundheit zu schützen.
Welche Produktkategorien fallen unter die WEEE-Richtlinie?
Anhang 1-4 der EU-Richtlinie enthält eine nicht erschöpfende Liste der erfassten Kategorien von Elektro- und Elektronik-Altgeräten mit Beispielen für jede Produktkategorie.
Seit 2018 wurde der Geltungsbereich der WEEE-Richtlinie angepasst und es wurden 6 Kategorien eingeführt, die die vorherigen 10 Kategorien ersetzen. Darüber hinaus wurde die Richtlinie auf einen offenen Anwendungsbereich umgestellt, was bedeutet, dass die Kategorien nicht mehr als erschöpfend angesehen werden. Seit 2018 fallen im Wesentlichen alle Elektro- und Elektronikgeräte unter die WEEE-Richtlinie.
Wer gilt als Hersteller im Sinne der WEEE-Richtlinie?
Der „Hersteller“ im Sinne der WEEE-Richtlinie ist nicht unbedingt der Hersteller des Produkts, sondern die juristische Person, die das Produkt in einem bestimmten Land zum ersten Mal in Verkehr bringt und daher als „Hersteller“ von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gilt. Dies kann der Hersteller, aber auch der (importierende) Groß- oder Einzelhändler sowie der Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sein.
Wenn ein Unternehmen im Wege des Fernabsatzes an (private oder gewerbliche) Endverbraucher in anderen europäischen Ländern verkauft, muss sich dieses Unternehmen in jedem einzelnen Land, in das es verkauft, registrieren lassen.
Der rechtliche Status kann je nach Vertriebs- und Organisationsstruktur von Land zu Land unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, den rechtlichen Status im Voraus zu analysieren, um die genauen Verpflichtungen für jedes Land zu kennen.
Sind Sie unsicher, ob Sie ein Hersteller sind oder nicht? Wir können Ihnen eine detaillierte Bewertung und eine schrittweise Anleitung zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen in den einzelnen Ländern geben. Nehmen Sie Kontakt auf.
Welche Verpflichtungen haben Sie als WEEE-Hersteller?
Mit der WEEE-Richtlinie des EU-Abfallwirtschaftsrahmens wurde 2012 erstmals das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt. Die sogenannte “Extended Producer Responsibility” erweitert die finanzielle und/oder betriebliche Verantwortung des Herstellers für ein Produkt am Ende seines Lebenszyklus und verlagert die Kosten für die Abfallentsorgung auf die Hersteller.
Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, müssen sich Hersteller um die folgenden Punkte kümmern:
- Registrierung: Als Hersteller müssen Sie sich in jedem Land, in dem Sie Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringen, bei der nationalen WEEE-Behörde registrieren lassen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erhält der Hersteller eine Registrierungsnummer (zumindest in den meisten europäischen Ländern), mit der er seine Registrierung als WEEE-Hersteller bestätigt.
- Finanzierung der Rücknahme: Der Hersteller ist verpflichtet, die Sammlung, die Rücknahme, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu finanzieren. Zu diesem Zweck können sich die Hersteller einer bestehenden kollektiven Rücknahmeorganisation anschließen oder theoretisch ihr eigenes Rücknahmesystem einrichten (aufgrund der Anforderungen an die nationale Abdeckung und der Notwendigkeit von Verträgen mit Sammel- und Recyclingunternehmen ist diese Lösung in der Praxis aber oft nicht durchführbar). In jedem EU-Mitgliedstaat haben die Hersteller Rücknahmesysteme eingerichtet, so genannte „Producer Responsibilities Organizations“ (PROs), die von der Regierung akkreditiert sind, um die gesetzeskonforme Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für ihre Mitgliedsunternehmen zu organisieren, und in den meisten Fällen auf gemeinnütziger Basis für ihre Mitglieder arbeiten.
- Informationen für Recycler und Endverbraucher: Die Produkte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein, um darauf hinzuweisen, dass sie nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die Verbraucher sollten auch über die ordnungsgemäße Entsorgung des Produkts informiert werden. Recycler und Behandlungsanlagen sollten über die in den Produkten verwendeten Bestandteile und Materialien informiert werden.
- Mengenmeldung: Die Hersteller müssen die Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, die in den einzelnen Ländern in Verkehr gebracht werden, regelmäßig an die zuständige nationale Behörde melden. Meistens geschieht dies nicht direkt, sondern über die PROs, die die Meldung an die Behörden übernehmen.