Vom Abfall zum Rohstoff – Die WEEE Richtlinie

Millionen Tonnen von Elektro- und Elektronik-Geräten sowie Batterien sind im Gebrauch und es werden jedes Jahr mehr.

Elektrische und elektronische Geräte (Electrical and Electronic Equipment, kurz „EEE“) haben unser modernes Leben durchdrungen. Längst sind auch Batterien aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken: in vielen modernen Elektrogeräten kommen leistungsfähige Batterien und Akkus zum Einsatz. Nach Prognosen der EU Kommission wird allein der weltweite Verbrauch an Lithium-Ionen Batterien bis 2030 um das 14-fache steigen. Zwischen 2020 und 2040 erwartet die EU Kommission einen Anstieg der Zahl der recyclebaren Lithium Batterien um sogar das 700-fache!! Doch was passiert mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten („Waste Electrical and Electronic Equipment, kurz „WEEE“), Batterien und auch deren Verpackungen am Ende ihres Einsatzes?

Vorrangiges Ziel ist die fachgerechte Entsorgung von Elektronikschrott, Altbatterien und Verpackungen. Damit können wertvolle Rohstoffe für den Produktionskreislauf zurückgewonnen werden und daher sind Kreislaufwirtschaft und Recycling auch ein wichtiger Aspekt im Rahmen des Europäischen Green Deal. Leider ist dies ist noch nicht Status quo und jeder kompetente Beitrag zur Verbesserung, so wie auch wir ihn für unsere Kunden leisten – in Anbetracht der kontinuierlich steigenden Abfallmengen – richtungsweisend.

Was passiert mit E-Schrott und Altbatterien?

In Europa ist WEEE der am schnellsten wachsende Abfallstrom – mit 3–5 Prozent Wachstum pro Jahr. Der Berg an globalem Elektroschrott wird in 2021 Schätzungen zufolge bereits 54,7 Millionen Tonnen betragen, das ist mehr als das Gesamtgewicht der chinesischen Mauer, dem weltweit schwersten künstlich geschaffenen Objekt.

In 2019 wurden laut dem Global E-waste Monitor 2020 weltweit 53,63 Millionen Tonnen Elektronik-Müll produziert – ein Anstieg von 21% innerhalb von nur 5 Jahren!!

Nur 35 Prozent dieses Abfalls wird in Rücknahmesystemen gesammelt und recycelt. Die anderen 65 Prozent werden entweder illegal exportiert oder – und das ist die Mehrheit – unter Bedingungen wiederverwertet, die nicht den EU-Normen entsprechen, oder fälschlicherweise im Hausmüll entsorgt. Ebenso nachlässig verhält es sich mit Batterien und deren ordnungsgemäßer Entsorgung, Sammlung und Verwertung.

Compliance – Verantwortung für Mensch und Umwelt als europäische Gemeinschaftslösung

Eine fachgerechte Entsorgung ist keine Frage des freiwilligen Engagements oder des Verantwortungsbewusstseins einzelner Hersteller, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Die EU Kommission entwarf 1988 die erste europaweite Direktive. Sie formulierte erstmals eine europäische Richtlinie über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und eine umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und begründete damit die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).

Auf Basis des Verursacherprinzips und der Produktverantwortung werden Hersteller in die Pflicht genommen, Abfallsammlung und Verwertung zu finanzieren – die sogenannten WEEE-Kosten. Als Hersteller gilt nicht nur der Produzent, sondern derjenige, welcher ein Produkt das erste Mal in einem bestimmten EU Mitgliedsland in Verkehr bringt. Damit sind Hersteller im Sinne des Gesetzes auch Online-Händler (beim Export an ausländische Endverbraucher – sowohl gewerblich als auch privat) sowie Importeure.

Unter kontinuierlicher Anpassung trat die aktuelle Fassung der europäische WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU für Waste Electrical and Electronic Equipment) am 4. Juli 2012 in Kraft. Die WEEE-Direktive 2012/19/EU gab zum Beispiel ab 2016 relative Sammelquoten vor. Diese berechnet sich aus dem Durchschnitt der in Verkehr gebrachten Elektron(nik)-Geräten der vorherigen 3 Jahre. Seit 2019 müssen 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Menge gesammelt werden.

Die Richtlinie ist ein gesetzlicher Rahmen, aber auf nationaler Ebene wurde sie in den Mitgliedsstaaten verschieden umgesetzt. Die WEEE-Richtlinie ist also Grundlage für das deutsche Elektrogesetz („ElektroG“). Es setzt die WEEE-Direktive 2012/19/EU in Deutschland in deutsches Recht, in ein deutsches Umweltgesetz, um. Diese dezentrale Rechtslage sieht vor, dass sich Hersteller in jedem für sie relevanten Land gesondert registrieren und ihre Herstellerpflichten erfüllen. Analog gibt es auch für die Batterien sowie für Verpackungen jeweils nationale gesetzliche Regelungen, die durch die Hersteller zu erfüllen sind.